AGB B2B
Kundeninformationen und AGB als PDF herunterladen
Zur Darstellung der Downloadversion benötigen Sie ggf. eine zusätzliche Software, wie z.B. den kostenlosen Adobe Reader; diesen können Sie
hier herunterladen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1. Allgemeines
1.1. Für unsere (Ape Labs GmbH, Landwehrstraße 26, 97249 Eisingen) Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB (nachfolgend „Kunde/Kunden“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“); entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden erkennen wir nur insoweit an, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprochen haben. Sämtliche Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen findet in deutscher Sprache statt.
1.2. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
1.3. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.4. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354a HGB bleibt unberührt.
1.5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, d.h. für diese AGB in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.7. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1.8. Diese AGB gelten nicht, soweit der Kunde von uns hergestellte Ware direkt bei „Thomann“ (Thomann GmbH, Amtsgericht Bamberg HRB 5862, Hans-Thomann-Straße 1, 96138 Burgebrach, Deutschland, https://www.thomann.de/de/index.html; Thomann und damit verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG werden im Folgenden als „Thomann-Gruppe“ bezeichnet) als Anbieter bestellt. In diesem Fall richtet sich der Vertragsinhalt zwischen dem Kunden und dem Unternehmen der Thomann-Gruppe nach den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Unternehmen der Thomann-Gruppe und etwaigen dort einbezogenen AGB.
§ 2. Angebot / Umfang der Lieferung
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Online-Shop auf unserer Internetseite stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei uns Waren zu bestellen.
Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Kunde ist an die Bestellung für die Dauer von zwei Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden. Eingabefehler können vor dem Bestätigen der Bestellung durch Zurückgehen im Bestellprozess berichtigt werden.
Wir werden den Eingang Ihrer über unseren Online-Shop abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung im Sinne eines Vertragsschlusses, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Eingangs zugleich die Annahme erklärt.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine separate Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annehmen.
Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Kunden auf Anfrage zugänglich gemacht. Der Kunde kann die Angaben über seinen eigenen Account in unserem Kundenportal in den ersten 60 Tagen nach Vertragsschluss einsehen und ggf. über seinen Browser herunterladen, drucken oder speichern. Danach besteht kein Zugriff mehr auf den Vertragstext.
Die zu einem von uns abgegebenen Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur Richtwerte. Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich sind, diese keinen Sachmangel darstellen und nicht verbindlich zugesagt wurden.
An Entwürfen, Katalogen, Werbematerialien, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3. Auskünfte / Beratungen
Auskünfte und technische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen. Für eine etwaige Haftung gilt Ziffer 11 dieser AGB.
§ 4. Preise
4.1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Versicherung, Fracht und ggf. Mindermengenzuschlag. Diese Positionen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Entsorgung der Verpackung übernimmt der Kunde auf eigene Kosten.
4.2. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert berechnet und ausgewiesen.
§ 5. Zahlungen
5.1. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist (etwa in der Auftragsbestätigung). Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Bei Zahlungsverzug gilt die gesetzliche Regelung bezüglich des Zahlungsverzuges.
5.2. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
5.3. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gem. Ziff. 10.3 unberührt.
5.4. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
§ 6. Lieferung
6.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
6.2. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben und werden nur mit dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer vereinbart.
6.3. Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand im Werk oder Lager zur Abholung bereitsteht.
6.4. Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Kunde deshalb ein Recht auf Schadenersatz hat.
6.5. Teillieferungen sind zulässig und bedingungsgemäß zu bezahlen, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Es wird klargestellt, dass dem Kunden aus Teillieferungen keine zusätzlichen Kosten entstehen, sofern nicht solche Teillieferungen sowie eine entsprechende Kostentragung des Kunden zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden sind.
§ 7. Gefahrübergang und Entgegennahme
7.1. Die Abholung/Abnahme des Liefergegenstandes hat durch den Kunden unverzüglich nach der Bereitstellung im Werk oder Lager zu erfolgen.
7.2. Wird der Liefergegenstand auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung des Liefergegenstandes, spätestens mit Verlassen des Werkes oder Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.
7.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
7.4. Liefergegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus Ziff. 10 entgegenzunehmen.
§ 8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die Liefergegenstände bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis mit dem Kunden.
8.2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
8.3. Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und solange er nicht in Verzug ist berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten, mit anderen Sachen zu verbinden und zu vermischen oder weiter zu veräußern. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können.
8.4. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Diese abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.
8.5. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren, zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
8.6. Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt.
8.7. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als zehn Prozent – im Falle eines Verwertungsrisikos um mehr als fünfzig Prozent – sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
8.8. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
§ 9. Gewährleistung, Sachmängel
9.1. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben.
9.2. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
9.3. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
9.4. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben.
9.5. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen.
9.6. Bei dem Kauf von neuen Liefergegenständen verjähren die Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Liefergegenstände.
9.7. Bei dem Kauf von gebrauchten Liefergegenständen sind die Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen.
9.8. Die Verjährungsfrist von einem Jahr bzw. der Ausschluss der Gewährleistung gelten nicht im Fall von arglistig verschwiegenen Mängeln oder wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines von uns zu vertretenen Mangels aus vorsätzlichem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit gestützt wird. Unbeschadet dessen haften wir nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.9. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung die Liefergegenstände ändert, durch Dritte ändern lässt oder unsachgemäß gebraucht und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.
9.10. Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand bei Übergabe auf etwaige Mängel unverzüglich zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, und uns diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die einschlägigen Regelungen und Rechtsfolgen des HGB gelten entsprechend.
9.11. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ersetzt der Kunde uns alle Aufwendungen, die uns durch diese entstanden sind.
§ 10. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
10.1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer eingeschränkt.
10.2. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die den Vertragsparteien das Recht zubilligen, das der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
10.3. Soweit wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen.
10.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
10.5. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht ausdrücklich zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
10.6. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Bezug auf unsere Haftung wegen vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens, garantierter Beschaffenheitsmerkmale, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11. Verkaufsbeschränkungen; „No Russia-clause“ / „No Belarus-clause“
11.1. Der Kunde darf keine im Rahmen oder im Zusammenhang mit von uns an den Kunden gelieferten Waren, die unter Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates fallen, direkt oder indirekt an die Russische Föderation verkaufen, exportieren oder reexportieren oder zur Verwendung in der Russischen Föderation liefern. Außerdem darf der Kunde keine im Rahmen oder im Zusammenhang mit von uns an den Kunden gelieferten Waren, die unter Artikel 8g der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates fallen, direkt oder indirekt an die Republik Belarus verkaufen, exportieren oder reexportieren oder zur Verwendung in der Republik Belarus liefern.
11.2. Der Kunde unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass der Zweck von Ziffer 11.1. nicht durch Dritte weiter unten in der Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird.
11.3. Der Kunde richtet einen angemessenen Überwachungsmechanismus ein und unterhält diesen, um Verhaltensweisen von Dritten in der nachgelagerten Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, aufzudecken, die den Zweck von Ziffer 11.1. vereiteln würden.
11.4. Jeder Verstoß gegen die Ziffern 11.1., 11.2. oder 11.3. stellt eine wesentliche Verletzung eines wesentlichen Bestandteils dieser Vereinbarung dar, und wir sind berechtigt, geeignete Rechtsmittel einzulegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Rücktritt vom Vertrag.
11.5. Der Kunde hat uns unverzüglich über alle Probleme bei der Anwendung der Ziffern 11.1., 11.2. oder 11.3. zu informieren, einschließlich aller relevanten Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Ziffer 11.1. vereiteln könnten. Der Kunde stellt uns innerhalb von zwei Wochen nach einfacher Aufforderung Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Ziffern 11.1., 11.2. und 11.3. zur Verfügung.
§ 12. Sonstiges
12.1. Sollte eine oder sollten mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der übrigen Bestimmungen dieser AGB nach sich.
12.2. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
12.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
12.4. Sofern in diesen Bedingungen eine „schriftliche“ Übermittlung vorausgesetzt wird, kann diese durch die elektronische Form (§ 126a BGB) oder die Textform (§ 126b BGB) eingehalten werden, wobei der Nachweis des Zugangs dem Absender obliegt.
12.5. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Würzburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.












